Einfach mal ein X machen? Bei der Bürgermeister- und der Landratswahl ist das so. Anders ist das bei der Stadtratswahl (und auch bei der Wahl des Kreistages). Obwohl - auch hier kann man es sich leicht machen, indem man jeweils eine Vorschlagsliste ankreuzt. Vorzugsweise die Liste 5.
Das geht aber auch anders. Darauf weist in ihrem Video die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Rödental, Jutta Schneider-Schiller hin, die selbst auch für den Stadtrat und für den Kreistag kandidiert.
Wer eine Liste ankreuzt, vergibt damit jeweils eine Stimme auf jede:n Kandidat:in auf dieser Liste. Bei der Kommunalwahl geht es aber auch anders: Der/die Kandidat:in des Vertrauens kann eine, zwei oder maximal drei Stimmen bekommen. So wird die Wahl zur Persönlichkeitswahl. In der Summe dürfen bei der Stadtratswahl maximal 24 Stimmen verteilt werden. Bei der Kreistagswahl ist es genauso - hier ist das Limit bei 60 Stimmen.
Bei der Kommunalwahl sind die Wähler:innen nicht auf die Kandidat:innen einer einzigen Liste beschränkt: Die Stimmen dürfen quer über die Vorschlagslisten vergeben werden, auch wieder kumuliert bis maximal 24 bei der Stadtratswahl und maximal 60 bei der Wahl für den Kreistag.
Übrigens: Wer eine Liste ankreuzt und zusätzlich kumuliert (und event. auch panaschiert), aber nicht alle 24 bzw. 60 Stimmen vergibt, wählt so die vorderen Kandidat:innen der angekreuzten Liste, bis das jeweilige Stimmenkontingent ausgeschöpft ist - vorzugsweise natürlich bei beiden Wahlen die Liste 5